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Regulierung und Privatrecht

Die Rolle des Privatrechts wurde bisher vornehmlich darin gesehen, private Interessen auszugleichen. In seiner kürzlich bei Mohr Siebeck erschienenen Habilitationsschrift zeigt Alexander Hellgardt, dass Privatrecht auch ein Werkzeug des Gesetzgebers zur Regulierung von Wirtschaft oder Gesellschaft darstellt. Ausgehend von dieser, anhand des Kauf- und des Sachenrechts belegten These, legt Hellgardt eine umfassende Untersuchung des Einsatzes von Privatrecht zur Verhaltenssteuerung im öffentlichen Interesse vor.

Er untersucht den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen der Regulierung mittels Privatrecht und entfaltet die Konsequenzen für Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Gerichtspraxis. Der Autor demonstriert, wie Privatrechtswissenschaft zu einer Regulierungswissenschaft werden kann, entwickelt Kriterien, die den Gesetzgeber bei der Wahl von Regulierungsinstrumenten im Einzelfall anleiten können, und zeigt, wie die Rechtsanwendung die Regulierungsfunktion aufnehmen kann, indem die teleologische Auslegung um Elemente der Folgenabschätzung und Steuerung erweitert wird.

Während sich der erste Teil des Forschungsprojekts kritisch mit der traditionellen rechtsdogmatischen Sichtweise des Privatrechts befasst, beschäftigt sich der zweite Teil damit, die rechtstheoretischen und rechtspraktischen Auswirkungen der regulatorischen Funktion des Privatrechts aufzuzeigen

Veröffentlichung:   Mohr Siebeck, 2016, XXXIV, 848 Seiten.