Wie zukunftsfähig ist das aktuelle Gewerbesteuerrecht? Diese Frage hat sich Dr. Daniel Dürrschmidt gestellt und am 16. Juni im Rahmen der Vortragsreihe „Zukunftsfragen des Steuerrechts“ seine Überlegungen zu dem hier geltenden Territorialitätsprinzip und seiner Reichweite vorgestellt.

Die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Gewerbesteuer reißt nicht ab. Denn die Komplexität und die zusätzliche Steuerbelastung für unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben auch Auswirkungen auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Reformbestrebungen wurden aber durch den Gesetzgeber leider bisher nicht aufgegriffen, so Dürrschmidt.
Dr. Daniel Dürrschmidt ist Privatdozent für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). In seinem Vortrag am MPI hat er das Gewerbesteuerrecht auf seine Zukunftsfähigkeit geprüft. Am Beispiel des gewerbesteuerrechtlichen Territorialitätsprinzips unternahm er in seinem Vortrag eine Bestandsaufnahme und stellte den daraus resultierenden Handlungsbedarf – nicht zuletzt für die Landespolitik – dar.
Am Beispiel von zwei sogenannten „gemeindefreien Gebieten“ zeigt sich sehr deutlich, wo gesetzgeberisch nachgebessert werden muss: Große mediale Aufmerksamkeit haben in diesem Zusammenhang der Sachsenwald in Schleswig-Holstein oder der Ebersberger Forst in Bayern erregt. Dort waren in Holzhütten im Wald bis zu zwanzig Gewerbebetriebe ansässig – scheinbar ein attraktives Steuersparmodell. Laut Dürrschmidt lassen sich diese Fälle jedoch bereits nach allgemeinen Regeln lösen, da der tatsächliche Sitz der Betriebe anderswo liegen werde.
Interessant ist schließlich die Verordnungsermächtigung in § 4 Abs. 2 GewStG, wonach die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen können, wer in einem gemeindefreien Gebiet die Gewerbesteuer erhebt. Dürrschmidt betont, es gelte daher, die Gewerbesteuer künftig so auszugestalten, dass die Interessen aller Beteiligten besser gewahrt werden. „Wichtig ist, dass der Gesetzgeber im Blick behält, wofür die Gewerbesteuer da ist, nämlich für die solide Finanzausstattung der Gemeinden – gleichzeitig ist sie aber auch ein Standortfaktor für Unternehmen.“ gibt Dürrschmidt zum Ende des Abends gedanklich mit auf den Weg.
Juli 2025

