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Besuch aus Nippon und die Praxis des Erbschaftsteuerrechts in Deutschland

Ende Oktober durfte unser Institut eine wissenschaftliche Delegation der japanischen Federation of Certified Public Tax Accountants’ Association und ihren „Reiseleitern“, dem Vizepräsidenten der Kammer, Hideaki Ozaki, sowie dem hoch angesehenen Professor Emeritus der Universität Tokyo, Minoru Nakazato, empfangen.

Vortragende vor PowerPoint-Präsentation und japanische Delegation

Ihr Interesse galt vor allem der Frage, wie in Deutschland das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht für Betriebsvermögen gehandhabt wird. Nach einer Einführung in die verfassungsrechtlichen Fragen durch Wolfgang Schön, erläuterten zwei unserer Alumni, Dominik von Armansperg und Maximilian Haag von der Kanzlei Pöllath + Partner die hoch komplizierte und zeitaufwendige Steuerrechtspraxis. Dabei versetzten sie unseren Besuch ein ums andere Mal in ungläubiges Erstaunen.

Im letzten Jahr machte die Erbschaft- und Schenkungssteuer nur 1,4 Prozent der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland aus. Aus fiskalischer Sicht daher eine eher unbedeutende Steuer – politisch ist sie jedoch hoch umstritten. Immer wieder kommt das Thema Erbschaftsteuer auf die Agenda im politischen Berlin – vordergründig dabei zumeist die Ungleichheit der Vermögensverteilung. Doch auch „handwerklich“ gäbe es an der Steuer einiges zu verbessern.

Von Armansperg und Haag erklärten, dass die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen zur zuverlässigen Beurteilung der Anwendbarkeit der Entlastungsbestimmungen oft zeitaufwändig und arbeitsintensiv ist, wie beispielsweise für eine Unternehmensgruppe mit Tochtergesellschaften in mehreren verschiedenen Ländern. „In vielen kleineren Fällen wäre es für den Steuerzahler wesentlich kostengünstiger, nur die Steuer zu zahlen, anstatt einen erheblich höheren Betrag an Buchhaltungs- und Anwaltskosten aufzubringen.“ so die Experten von Pöllath + Partner. Zudem sei auch der Zeitpunkt der Übertragung entscheidend für die Festlegung und Entlastung. Der Stichtag könne für dasselbe Unternehmen darüber entscheiden, ob die Übertragung vollständig oder teilweise von der Steuer befreit werde oder der Besteuerung unterliege.

„Die bestehenden Befreiungsregeln führen zu vielen willkürlichen Ergebnissen und waren daher in den letzten zwei Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher Berufungsverfahren bei der Finanzbehörde sowie langwieriger Rechtsstreitigkeiten vor den deutschen Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.“ berichteten Dominik von Armansperg und Maximilian Haag.

Für den folgenden Tag hatte unser Institut ein Gespräch der japanischen Delegation mit Richtern des für das Erbschaftsteuerrecht zuständigen II.Senats des Bundesfinanzhofs arrangiert. Dort informierten sich unsere Gäste über die jüngste Rechtsprechungspraxis der Steuergerichte und über die Aussichten zu laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Praxis zeigt wiederholt die Schwachstellen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts. Nun ist die Legislative gefragt eine Reform zu wagen – womöglich auch gesellschaftspolitisch. 
 

November 2025