Festlicher Abend am Max-Planck-Institut: Gemeinsam mit dem Munich Center for Capital Markets Law der LMU (MUCCL) richtete das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen am 4. Februar die jährliche „Munich Lecture on Securities Regulation and Corporate Law” aus.
Als Festredner durften die Veranstalter Mathias Habersack, Hans-Christoph Grigoleit, Wolfgang Schön und Rüdiger Veil den früheren Rektor der Universität Heidelberg und führenden Vertreter des deutschen und europäischen Gesellschaftsrechts, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Hommelhoff, begrüßen.
Der Vortragende, der seit Jahrzehnten die europäische Gesetzgebung produktiv begleitet, widmete seine Ausführungen einem aktuellen Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission, dem „28. Regime“. Konkret geht es um eine neue und europaweit einheitliche Rechtsform für innovative Unternehmen, die es ermöglichen soll, Innovatoren und Investoren zusammenzuführen und insbesondere eine breite Finanzierung für Venture-Capital-Gesellschaften zu ermöglichen.
In seinem Vortrag erörterte Hommelhoff die Finanzierungsseite des Regimes, spannte den Bogen aber weit und ging auch auf Fragen der Gründung, des Minderheitenschutzes, der Exit-Optionen usw. ein. Im voll besetzten Vortragssaal des Max-Planck-Instituts hatte sich eine große Zahl an Experten des Unternehmensrechts aus Wissenschaft und Praxis zusammengefunden, die mit vielfältigen Nachfragen und Anmerkungen die Diskussion bereicherten. Es war - das wurde deutlich – das richtige Thema zur rechten Zeit.
Mit der Vergabe von Preisen für herausragende Dissertationen und Seminararbeiten und einem Abschlussempfang des Förderkreises des MUCCL wurde der Abend beschlossen.
Bild, v.l.n.r.: Wolfgang Schön, Mathias Habersack, Rüdiger Veil, Michael Hoffmann-Becking und der Redner Peter Hommelhoff.
Februar 2026
