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Visiting Scholar Workshop – Gäste und Forschende im Austausch

Am 22. Juni 2026 veranstaltete die Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht einen Gastwissenschaftler-Workshop in München. Der Workshop bot den derzeitigen GastwissenschaftlerInnen die Gelegenheit, ihre Forschungsarbeiten vorzustellen und mit Forschenden des Instituts sowie untereinander zu diskutieren. Die Themen reichten von einer Neubetrachtung grundlegender Prinzipien des Steuerrechts bis hin zu Fragen der Nachhaltigkeit aus der Perspektive des Gesellschafts- und Steuerrechts.

Dr. Qiang Cai (Universität Aberdeen) verteidigte das Äquivalenzprinzip in der internationalen Besteuerung aus einer finanzwissenschaftlichen Perspektive. In der Standardliteratur wird das Äquivalenzprinzip mit der Begründung kritisiert, dass staatliche Leistungen nicht aufteilbar seien. Dr. Qiang Cai argumentiert, dass gerade diese Nichtaufteilbarkeit die Finanzierung des Staates durch Steuern anstelle von Marktmechanismen rechtfertige. Er führt jedoch an, dass Vorteile zwar auf individueller Ebene nicht messbar seien, auf der Gesamt-Ebene jedoch feststellbar. Diese Feststellung informiert Policy Debatten zur internationalen Besteuerung.

Dr. Pınar Başak Çoskun (Bilkent-Universität, Ankara) befasste sich mit einer wachsenden Lücke in der Nachhaltigkeits-Governance: Unternehmen gehen zunehmend freiwillige, in gutem Glauben getroffene und zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsverpflichtungen ein – wie beispielsweise Net Zero-Kohlenstoffemissionen –, die später aufgegeben oder nicht erfüllt werden. Bestehende privatrechtliche Mechanismen bieten Dritten keine umfassende Möglichkeit, Unternehmen für solche nicht eingehaltenen Versprechen zur Rechenschaft zu ziehen. In dem Vortrag wurde vorgeschlagen, diese Verpflichtungen innerhalb des Unternehmens selbst als rechtlich relevant zu behandeln und es wurde ein Vorschlag de lege ferenda unterbreitet, wonach Vorstandsmitglieder persönlich haftbar gemacht werden könnten. Dadurch würde ein Teil der Rechenschaftslücke zwischen Unternehmensversprechen und Unternehmenspraxis geschlossen.

Prof. Dr. Filip Debelva (Katholische Universität Leuven) untersuchte in seinem Vortrag die fortbestehende Rechtfertigbarkeit des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Ferrazzini gegen Italien, in dem gewöhnliche Steuerstreitigkeiten vom zivilrechtlichen Teil von Artikel 6 EMRK ausgeschlossen wurden. Er argumentierte, dass dieser Ausschluss aus historischer, dogmatischer, systematischer und praktischer Sicht schwer zu rechtfertigen sei. Der Vortrag kam zu dem Schluss, dass Steuerstreitigkeiten nicht von vornherein aus Artikel 6 EMRK ausgeschlossen werden sollten, sondern stattdessen abgestimmten Verfahrensgarantien unterliegen müssten, die den Besonderheiten des Steuerrechts Rechnung tragen und gleichzeitig das Grundrecht der Steuerzahler auf ein faires Verfahren wahren.

Glynn Cooreman (Katholische Universität Leuven) analysierte in ihrer Präsentation die rechtliche Ausgestaltung von Übergewinnsteuer anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Spieltheorie. Ausgehend von der Hypothese, dass Übergewinnsteuern fälschlicherweise als einmalige Maßnahmen analysiert und interpretiert werden, wurde ein Ansatz auf der Grundlage wiederholter Spiele vorgestellt, bei dem Gesetzgeber und Steuerzahler laufende und zukünftige Gesetzesinitiativen sowie Investitionen antizipieren. Die wiederholte, sequenzielle Dynamik verändert die Beurteilung rechtlicher Fragen. Es wurde der Schluss gezogen, dass dieser Ansatz den Gesetzgebern zwar mehr Flexibilität hinsichtlich des Konzepts der berechtigten Erwartungen bieten würde, jedoch erhebliche Spannungen bei der Beurteilung des Gleichheitsgrundsatzes und der Verhältnismäßigkeitsprüfung mit sich bringt.

Dr. Mika Wilson (Universität Dar es Salaam) gab einen Überblick über sein geplantes Promotionsprojekt, in dem er den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für Ökosteuern in Tansania untersuchen wird. Sein Vortrag beleuchtete die Struktur der Ökosteuern in Tansania und deren angestrebte Ziele, nämlich die Förderung ökologischer Nachhaltigkeit und die Anreize für grüne technologische Innovationen. Das Hauptziel der vorgeschlagenen Studie besteht darin, die Wirksamkeit des tansanischen Ökosteuerrahmens bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Förderung grüner Innovationen zu bewerten, um festzustellen, ob der bestehende rechtliche und regulatorische Rahmen angemessen gestaltet ist, um den Umweltschutz und eine nachhaltige Entwicklung im Bereich grüner Innovationen zu unterstützen.

Dr. Tommaso Calculli (Universität Bari „Aldo Moro“) analysierte eine aktuelle Maßnahme in Italien, den Plan „Transition 5.0“, der darauf abzielt, durch ein Steuergutschriftprogramm in den Jahren 2024 und 2025 angebotsseitige Anreize für Energieeffizienz zu schaffen. In den letzten Monaten des Jahres 2025, als die einzige Durchführungsmaßnahme kurz vor dem Auslaufen stand und nachdem nur ein Drittel der zugewiesenen Mittel ausgeschöpft worden war, wurde sie abrupt beendet. Der Vortrag rekonstruiert kritisch den gesetzgeberischen Weg, der zu dieser ex nunc-Aufhebung führte, und untersucht, inwieweit berechtigte Erwartungen untergraben worden sein könnten, auch im Hinblick auf das gegenseitige Vertrauen in der Beziehung zwischen Steuerbehörden und Unternehmen. 

Juli 2026