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Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Das Gesellschaftsrecht behandelt einerseits die Organisation, andererseits die Finanzierung von Unternehmen. Greift eine Gesellschaft für ihre Finanzierung auf öffentliche Kapitalmärkte zu, ist der Bereich des Kapitalmarktrechts eröffnet. Während sich das Gesellschaftsrecht mit den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Gesellschafterinnen und der Organe innerhalb des Unternehmens beschäftigt, dient das Kapitalmarktrecht dem Anlegerschutz und dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes. Ausgangspunkt der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Forschung am Institut ist der maßgeblich durch das Europarecht entfachte Wettbewerb der Regelungsgeber und Regelungsgeberinnen. Im Vordergrund stehen daher neben den europäischen Grundlagen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts die Rechtsvergleichung und die ökonomische Analyse. Sowohl das Gesellschafts- als auch das Kapitalmarktrecht weisen aber auch eine enge Verbindung zum Bilanz- und Steuerrecht auf: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht verpflichten die Unternehmen zur Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und zur unterjährigen Berichterstattung durch Zwischenabschlüsse und Ähnliches. Die gesellschaftsrechtliche Organisation, insbesondere die Wahl der Gesellschaftsform, hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung des Unternehmens und seiner Anteilseigner. Vor diesem Hintergrund zielt die gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Forschung am Institut darauf ab, die internationale wirtschaftliche Realität sowohl mit der Rechtsdogmatik als auch mit der ökonomischen Theorie zu verbinden. Dazu verfolgen wir einen funktionalen Ansatz, der auf Internationalität und Interdisziplinarität setzt.

Eigenkapital, Fremdkapital und hybride Finanzierungsformen
Steuerrecht und Unternehmensrecht als Wettbewerbsfaktoren
Europäisches Gesellschaftsrecht
Rechtsregeln für geschlossene Gesellschaften