MPI TAX

Zulassung

Die Bibliothek steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten der Institute und den Studentinnen und Studenten des Munich Intellectual Property Law Centers (MIPLC) zur Verfügung.

Andere Personen bedürfen der Zulassung. Diese kann nur erteilt werden, wenn für die Benutzung ein wissenschaftliches Interesse an einem der Forschungsgebiete der Institute nachgewiesen wird.

Eine Zulassung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Anfrage unter der Voraussetzung, dass ausreichend Arbeitsplätze in den Lesesälen vorhanden sind. Aus der Anfrage müssen sich Status und angestrebte Aufenthaltsdauer ergeben. Studierende und Promovierende müssen zusätzlich ein Empfehlungsschreiben des sie betreuenden Professors oder der sie betreuenden Professorin vorlegen, aus dem sich ihr Forschungsthema und die Notwendigkeit ergeben, die Bibliothek der Max-Planck-Institute zu benutzen. Externe Benutzer und Benutzerinnen, die die Bibliothek länger als eine Woche benutzen möchten, bedürfen der Zulassung durch die Bibliotheksleitung.

Tagesgäste können zur Bibliotheksbenutzung zugelassen werden, sofern sie ein wissenschaftliches Interesse an der Benutzung der Bestände der Bibliothek haben und ausreichend Arbeitsplätze in den Lesesälen vorhanden sind. Im Ausnahmefall kann auch eine Zulassung erteilt werden, um Literatur einzusehen, die in München anderweitig nicht vorhanden ist. Datenbanken und elektronische Zeitschriften können von Tagesgästen aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen im Regelfall nicht genutzt werden.

Alle zugelassenen Benutzer und Benutzerinnen haben Zugang zu den gesamten Beständen der Bibliothek, mit Ausnahme der Bestände der Sammlung des Munich Intellectual Property Law Centers (MIPLC), die allein den Studenten dieses Studienganges vorbehalten sind.

 

Anmeldung

Alle Benutzer und Benutzerinnen haben vor der erstmaligen Benutzung ein Anmeldeformular auszufüllen und den Erhalt der Bibliotheksbenutzungsordnung zu bestätigen. Sie können das Anmeldeformular hier ausdrucken und es zu Ihrem ersten Besuch in der Bibliothek ausgefüllt mitbringen.

Anmeldeformular

 

Bibliotheksführung

Die Teilnahme an einer Bibliotheksführung ist Voraussetzung zur Benutzung der Bibliothek.

Einführungen für neue Gäste und Stipendiaten und Stipendiatinnen des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen erfolgen individuell während der Öffnungszeiten.

Einführungen für neue Gäste und Stipendiaten und Stipendiatinnen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb finden jeden Montag um 11.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie jeden Donnerstag um 11.00 Uhr statt, bei Bedarf in englischer Sprache.

 

Bibliotheksbenutzungsordnung

Bibliotheksbenutzungsordnung

 

Geräteausstattung

Kopierer

Kopierer mit Scanfunktion finden Sie in der Bibliothek Innovation und Wettbewerb im Untergeschoss. Das Kopiergerät der Bibliothek Steuerrecht und Öffentliche Finanzen befindet sich im Lesesaal.

Ein Münzautomat zum Kauf von Kopierkarten finden Sie im Foyer des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, Marstallplatz 1.

Kopierkarten können ebenfalls an der Rezeption des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, Marstallplatz 1, erworben werden.

Drucker

An allen Rechercheplätzen der Bibliothek stehen Ihnen Drucker zur Verfügung.

Nutzung von Laptops

Alle Arbeitsplätze sind mit einem Stromanschluss ausgestattet.

WLAN

Allen Institutsangehörigen steht WLAN zur Verfügung.

Zugelassene Bibliotheksnutzende haben die Möglichkeit, das WLAN der Institute zu nutzen, wenn ihr Aufenthalt länger als eine Woche dauert und die Benutzung des WLAN durch die Bibliotheksleitung genehmigt wird.

Tagesgäste können an der Infotheke der Bibliothek Benutzerkennung und Passwort erhalten, um sich mit dem WLAN zu verbinden. Diese Daten ändern sich zu Beginn jeder Woche. Mit diesem Zugang können Sie nicht auf die Datenbankangebote des Instituts zugreifen.