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Promovieren in der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht

Allgemeines

In der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht besteht die Möglichkeit zur Promotion in den folgenden Bereichen:

  • Steuerrecht
  • Recht der Rechnungslegung
  • Gesellschaftsrecht mit seinen europäischen und internationalen Bezügen
  • Zivilrecht mit Bezügen zum Wirtschaftsrecht

Nähere Informationen zu den thematischen Schwerpunkten des Instituts finden sie hier.

Die Dissertation kann sowohl unter der Betreuung des Institutsdirektors Professor Wolfgang Schön als auch unter externer Betreuung verfasst werden. Im Falle einer Betreuung durch Professor Wolfgang Schön erfolgt die Promotion an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).

Eine Tätigkeit als Doktorandin oder Doktorand am Institut steht jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig davon offen, ob sie ihr rechtswissenschaftliches Studium in Deutschland oder im Ausland absolviert haben. Deutschkenntnisse sind für eine Promotion am Institut nicht zwingend erforderlich. Die Dissertation kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden.

Nähere Informationen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, finden Sie unter dem Abschnitt "Zusätzliche Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studienabschluss".

Finanzielle Förderung

Alle Doktorandinnen und Doktoranden am Institut erhalten einen Promotionsfördervertrag, dessen Laufzeit von Beginn an die gesamte geplante Promotionsdauer abdeckt. Das Gehalt entspricht 65 % der nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) für die Entgeltgruppe E 13 vorgesehenen Vergütung. Durch den Promotionsfördervertrag wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich daher insbesondere nicht privat krankenversichern.

Die finanzielle Förderung ist so bemessen, dass sich Doktorandinnen und Doktoranden während der Promotionsphase auf die Erstellung ihrer Dissertation konzentrieren können. Eine Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber ist mit einer Promotion am Institut grundsätzlich nicht vereinbar.

Fachliche Förderung

Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich zu einer Promotion in der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht entschließen, werden Teil eines großen Teams von Promovierenden und Habilitierenden mit ähnlichem Interessenschwerpunkt. Dies ermöglicht einen intensiven informellen akademischen Austausch mit Gleichgesinnten. Darüber hinaus wird Doktorandinnen und Doktoranden auf Wunsch die Gelegenheit geboten, vorläufige Forschungsergebnisse im Rahmen einer internen Vortragsreihe zur Diskussion zu stellen und so frühzeitig wertvolle Kommentare und Anregungen zu erhalten. Bereichernd für die Tätigkeit der Doktorandinnen und Doktoranden wirkt sich ferner das internationale Arbeitsumfeld am Institut aus. Zum einen ist die Abteilung selbst international zusammengesetzt. Zum anderen sind regelmäßig hochrangige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt zu Gast am Institut. Zudem pflegt die Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht eine enge Kooperation mit der in unmittelbarer Nähe gelegenen Juristischen Fakultät der LMU, die sich unter anderem in der gegenseitigen Einladung zu Vorträgen und Konferenzen niederschlägt.

Jede Doktorandin und jeder Doktorand erhält einen Büroarbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Instituts im Herzen von München, in unmittelbarer Nähe zum Hofgarten und zum Englischen Garten. Das Institut verfügt über eine der weltbesten rechtsvergleichenden Bibliotheken für die Bereiche Gesellschafts- und Steuerrecht. Darüber hinaus stehen Doktorandinnen und Doktoranden mit der Bibliothek der LMU sowie die Bayerischen Staatsbibliothek in unmittelbarer Nähe zwei juristische Universalbibliotheken zur Verfügung. Von jedem Arbeitsplatz besteht Zugriff auf einen äußerst umfangreichen Katalog an nationalen und internationalen juristischen Datenbanken.

Sofern das Dissertationsvorhaben einer Doktorandin oder eines Doktoranden die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen oder einen Aufenthalt an einer inländischen oder ausländischen Forschungseinrichtung erfordert, wird dies finanziell unterstützt.

Da das Institut eine reine Forschungseinrichtung ist, besteht keine Verpflichtung zum Abhalten von Lehrveranstaltungen. Sollte eine Doktorandin oder ein Doktorand den Wunsch haben, zu unterrichten, so ist auch dies im Rahmen der Kooperation mit der Juristischen Fakultät der LMU möglich.

Eine Promotion am Institut bietet eine hervorragende Grundlage sowohl für eine akademische Karriere als auch für eine erfolgreiche Laufbahn im Staatsdienst, insbesondere in der Justiz oder in der Finanzverwaltung. Darüber hinaus zeigen im Steuerrecht tätige Großkanzleien ein reges Interesse an ehemalige Doktorandinnen und Doktoranden der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht. Einen Eindruck davon, was Sie während und nach einer Promotion in der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht erwartet, können sie sich anhand der Erfahrungsberichte ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden machen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Die Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht sucht Doktorandinnen und Doktoranden, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit besonders qualifiziert sind. Dies setzt insbesondere eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation voraus, die durch einen entsprechenden Studienabschluss nachzuweisen ist.

Für Doktorandinnen und Doktoranden unter der Betreuung von Professor Wolfgang Schön ergeben sich insofern bereits aus der Promotionsordnung der LMU Mindestanforderungen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium in Deutschland absolviert haben, müssen das Examen mindestens mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ bestanden haben. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studienabschluss müssen eine vergleichbare Note erzielt haben. An Doktorandinnen und Doktoranden unter externer Betreuung werden die gleichen Anforderungen gestellt.

Neben einem überdurchschnittlichen Studienabschluss werden von Bewerberinnen und Bewerbern Vorkenntnisse in bzw. zumindest Interesse an einem der Forschungsgebiete der Abteilung für Unternehmens- und Steuerrecht erwartet. Voraussetzung für eine Promotion am Institut ist zudem die Bereitschaft zur Einarbeitung in internationale, europäische, rechtsvergleichende oder interdisziplinäre Fragestellungen.

Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Studienabschluss wenden sich bitte mit folgenden Dokumenten an info.tax@tax.mpg.de

-        Kurzes Anschreiben, idealerweise mit Angaben zu Themenbereichen, die aus Ihrer Sicht für die Dissertation in Frage kommen

-          Lebenslauf

-          Abiturzeugnis

-          Examenszeugnis(se)

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne auch an den Direktor der Abteilung Professor Wolfgang Schön, oder an eine/n der wissenschaftlichen Referenten/innen Dr. Caroline Heber, Dr. Erik Röder oder Dr. Johanna Stark wenden.

Zusätzliche Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studienabschluss

Eine Tätigkeit als Doktorandin oder Doktorand am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen steht auch jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen, die ein rechtswissenschaftliches Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben. Gefördert werden können sowohl Doktorandinnen und Doktoranden unter der Betreuung des Institutsdirektors Professor Wolfgang Schön als auch Promovierende unter externer Betreuung.

Promotion an der LMU unter Betreuung von Professor Schön

Wird die Dissertation durch Professor Wolfgang Schön betreut, so erfolgt die Promotion durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).

Weitere Informationen zur Promotionszulassung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung entweder ein abgeschlossenes juristisches Studium an einer deutschen Universität oder ein LL.M.-Abschluss in deutschem Recht vorausgesetzt wird. Informationen zum LL.M.-Programm der LMU finden Sie hier. Für den LL.M-Abschluss der LMU in den Grundzügen des Deutschen Rechts sind Deutschkenntnisse unverzichtbar.

In seltenen Fällen kann bei außerordentlich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern für das Ph.D.-Programm des Instituts sowohl auf den LL.M. in deutschem Recht als auch auf die deutschen Sprachkenntnisse verzichtet werden. Daran interessierte Studierende bewerben sich bitte zwischen dem 1. Januar und 28. Februar jeden Jahres mit den nachstehenden Unterlagen:

-        Kurzes Anschreiben, idealerweise mit Angaben zu Themenbereichen, die aus Ihrer Sicht für die Dissertation in Frage kommen

-          Lebenslauf

-          Examenszeugnis(se)

-          Publikationsliste

-          Zwei Referenzschreiben

-          Exposé des geplanten Dissertationsprojekts (Umfang 3000-5000 Wörter, auf Deutsch oder Englisch)

Eine Bewerbung ist ausschließlich über das elektronische Antragsformular möglich (bitte "pop-ups" zulassen).

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Promotion obliegt (in allen Fällen) der Juristischen Fakultät der LMU.

Externe Betreuung

Extern betreute Doktorandinnen und Doktoranden, die bis zu sechs Monate am Institut forschen möchten, können sich für das Wissenschaftliche Gästeprogramm des Instituts bewerben.

Eine begrenzte Anzahl an Stellen steht auch für Doktorandinnen und Doktoranden zur Verfügung, deren Promotionsvorhaben nicht von Professor Schön betreut wird, die aber an einer längerfristigen Tätigkeit am Institut interessiert sind (ab sechs Monate). Diese Bewerberinnen und Bewerber müssen die Kriterien der Institution erfüllen, die ihre Promotion betreut, und können sich mit den oben genannten Unterlagen am Institut bewerben.

Für weiterführenden Fragen rund um eine Promotion unter externer Betreuung wenden Sie sich bitte an info.tax@tax.mpg.de.

Kontaktieren Sie uns

Bei weiterführenden Fragen zur Promotion an unserem Institut schreiben Sie bitte an info.tax@tax.mpg.de.

Erfahrungsberichte ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden