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Europäisches Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist vielfältig durch europäische Grundlagen geprägt. Im Vordergrund steht die europäische Rechtsangleichung, insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien. Durch den Fortschritt der Rechtsangleichungsprojekte hat sich inzwischen ein eigener Fundus originär europäischen Gesellschaftsrechts gebildet. Daneben treten die europäischen Rechtsformen, insbesondere die Europäische Aktiengesellschaft „Societas Europaea“ und das Projekt einer Europäischen Privatgesellschaft. Abgerundet wird das europäische Gesellschaftsrecht durch die Auswirkungen der Grundfreiheiten, neben der Niederlassungsfreiheit insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit.

Eng verbunden mit dem europäischen Gesellschaftsrecht ist die Europäisierung des Bilanz- und Kapitalmarktrechts. Während das europäische Bilanzrecht zwar eine Reihe gemeinsamer Prinzipien aufweist, ist es durch die Gewährung einer Vielzahl von Wahlrechten noch weit von einer Vollharmonisierung entfernt. Demgegenüber kann man seit der Umsetzung des Financial Services Action Plan der EU-Kommission und der IAS-Verordnung von einem einheitlich regulierten europäischen Finanzmarkt sprechen.

Das Institut erforscht insbesondere die Systembildung des europäischen Gesellschaftsrechts. Der bereits bestehende acquis communautaire und die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlauben es, allgemeine Prinzipien und Grundsätze zu identifizieren, denen über den engen Anwendungsbereich des geschriebenen Rechts oder des entschiedenen Falles hinaus allgemeine Bedeutung für die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts in Europa zukommen. Zugleich geht es darum, die rein nationale Sichtweise zurückzustellen und sich im Rahmen des europäischen Systemwettbewerbs rechtsvergleichend und unter Einbeziehung ökonomischer Grundlagen mit den Differenzen und Gemeinsamkeiten der europäischen Gesellschaftsrechte auf Unionsebene und in den Mitgliedstaaten zu beschäftigen.