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Internationale Gewinnzuordnung

Die im internationalen Steuerrecht übliche Aufteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaaten ist zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen geworden. Althergebrachte Abgrenzungsregeln für verschiedene Arten von Unternehmensgewinnen werden zunehmend auf die Probe gestellt. Im Rahmen des internationalen Steuerwettbewerbs haben sich zudem die Ziele einer internationalen Koordination der Besteuerung verschoben. Während manche Länder ihr Besteuerungsrecht möglichst weit auszudehnen beabsichtigen, verzichten andere Länder auf die Besteuerung von Kapitaleinkünften, um ein attraktives Umfeld für Investoren zu schaffen. Dieser Befund wirft die Frage auf, welcher Wert tradierten rechtlichen und ökonomischen Prinzipien für die internationale Koordination der Besteuerung heute noch zukommt. Ein eindeutig überlegener Lösungsansatz für die Probleme internationaler Besteuerung lässt sich jedenfalls nicht ausmachen. Überzeugend erscheint demgegenüber eine Technik der internationalen Gewinn- und Steuerzuordnung, die vor allem darauf setzt, störende „Diskontinuitäten“ bei der Wahl zwischen verschiedenen Formen wirtschaftlicher Marktteilnahme abzubauen.

Ein wesentlicher Aspekt der internationalen Zuordnung von Besteuerungsrechten betrifft die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital: Hier steht eine traditionell gegensätzliche Besteuerung von Kapitalformen der Forderung strenger Gleichbehandlung der Finanzierungsmittel aus den Wirtschaftswissenschaften gegenüber. Eine besondere Herausforderung für die internationale Gewinnzuordnung stellen hybride Finanzinstrumente dar, da sie häufig zu Qualifikationskonflikten zwischen den beteiligten Steuerrechtsordnungen führen.

Ein weiterer Forschungsschwerpunkt sind Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Relevanz von Verrechnungspreisen für die internationale Gewinnzuordnung ergibt sich daraus, dass mittlerweile ein Großteil des Welthandels innerhalb von Konzernen abgewickelt wird. Beim gezielten Einsatz von Verrechnungspreisen für die internationale Gewinnverlagerung innerhalb von Konzernen spielen insbesondere Nutzungsentgelte für immaterielle Wirtschaftsgüter eine wichtige Rolle.